Garantiebestimmungen bei Elektroscootern
2 Jahre oder 20’000 km Garantie
ERUN GmbH gewährt eine Garantie von zwei Jahren ab Kaufdatum oder 20’000 km, je nachdem, was zuerst eintritt. Davon ausgeschlossen sind Verschleissteile, namentlich Glühbirnen, Bremsbeläge und Reifen. Die Aufzählung der Verschleissteile ist nicht abschliessend.
Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, gelten folgende Bedingungen:
- Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn ein gültiger Kaufbeleg vorgewiesen wird.
- Garantieleistungen beruhen ausschliesslich auf dem «bring-in» Prinzip.
- Der Anspruch auf Garantieleistung entfällt:
>> Bei fehlendem Wartungsnachweis oder wenn die notwendigen Wartungsarbeiten nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt worden sind;
>> Bei Schäden und Folgeschäden infolge mangelnder Pflege, Fehlbedienung, mutwilliger Beschädigung;
>> Bei Schäden und Folgeschäden durch das Verwenden von nicht originalen Teilen an Motor oder Controller; sowie solche, die auf Manipulationen und/oder Umbauten, wie unsachgemässes Öffnen des Motors, Eingriffe oder Manipulationen an Controller, Akku oder Motor, insbesondere zur Steigerung der Geschwindigkeit, zurückzuführen sind;
>> Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Veranstaltungen mit Renncharakter auftreten;
>> Bei Schäden und Folgeschäden, die durch Abnützung, falsche Handhabung, Lagerung (Wasserschäden, Schäden durch Lagerung in feuchter Umgebung und/oder bei Temperaturen über 40°C) auftreten;
>> Bei Schäden und Folgeschäden, die durch das Aufladen mit einem defekten oder nicht originalen Ladegerät auftreten;
>> Bei gebrauchstypischen Kapazitätsverringerungen der Batterie, solange sie während der Garantiezeit 20% der Gesamtkapazität nicht überschreiten;
- Die Garantie beinhaltet kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug. Die Kosten für ein Ersatzfahrzeug sind vom Kunden selbst zu tragen.
- Die Garantie beschränkt sich auf die fachmännische Instandstellung des Fahrzeuges. Weitergehende Garantieansprüche wie Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages aufgrund von Mängeln der Kaufsache) und Minderung werden ausgeschlossen.
- Garantieschäden sind innert acht Tagen nach der Entdeckung zu rügen. Später gerügte Mängel lassen den Garantieanspruch verwirken.
- Besteht kein Garantieanspruch, übernimmt der Käufer die Kosten der Fehlersuche bzw. Reparatur.